Ablauf und Dauer einer Psychotherapie

Ablauf und Dauer einer Psychotherapie für Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene


Der hier dargestellte Ablauf bezieht sich vor allem auf gesetzlich versicherte Personen. Bei privaten Versicherungen unterscheiden sich die Antragsformalien - bitte erkundigen sie sich persönlich bei Ihrer Versicherung über notwendige Formulare.


Seit April 2018 ist eine erste orientierende Sprechstunde für Patienten eine verpflichtende Voraussetzung zur Beantragung einer Psychotherapie. Diese Sprechstunde umfassr i.d.R. 50 Minuten , in denen die Therapeutin die Beschwerden der*s Patient*in diagnostisch einordnet und Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausspricht. Die Sprechstunde dient in erster Linie der Überprüfung, ob eine Therapie notwendig ist und stellt nicht den Beginn einer Therapie dar. Sollte die Therapeut*in keine verfügbaren Kapazitäten haben, besteht bei einer Therapieindikation die Möglichkeit auf eine Warteliste aufgenommen zu werden.


Erstgespräch (probatorische Sitzungen)

Ist ein Therapieplatz frei, findet nach einer Sprechstunde ein Erstgespräch zum weiteren Kennenlernen statt. Denn die "richtige Chemie" zwischen der Therapeut*in und der Patient*in trägt u.a. wesentlich zum Therapieerfolg bei. Auch die Therapieziele und die zugrundliegende Motivation werden thematisiert.


Antragsstellung

Wenn nach der ersten probatorsichen Sitzung eine weitere vereinbart wird, kann die Therapeut*in die Antragsstellung für die Kostenübernahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung übernehmen. Hierfür wird auch ein sogenannter "ärztlicher Konsiliarbericht" benötigt, Ihr Haus- oder Facharzt bescheinigt, dass dür die vorgetragenen Beschwerden keine rein körperlichen Ursachen verantwortlich sind. Zu Beginn der Behandlung wird eine ausführliche Anamnese, also die Lebensgeschichte und Entstehungsgeschichte des psychischen Leidens erhoben, die Diagnose gestellt und Therapieziele erarbeitet.


Anzahl Psychotherapiesitzungen

Beantrag werden kann eine Kurzzeittherapie = KZT1 (12 Sitzungen für Kind, jugendliche Person oder junge erwachsene Person + 3 Sitzungen für Bezugspersonen) + KZT2 (12 Sitzungen für Kind, jugendliche Person oder junge erwachsene Person + 3 Sitzunge für Bezugspersonen) oder eine Langzeittherapie = LZT (45 Sitzungen). Zur Beantragung einer LZT schreibt ihre Psychotherapeut*in auf der Grundlage der Anamnese einen ausführlichen Bericht an einen Gutachter Ihrer Krankenversicherung. Dieser wird durch Chiffrierung Ihres Namens anonymisiert, d.h. der Gutachter kann keine Rückschöüsse auf Ihre Person tätigen. Darüber hinaus können Fortführungsanträge gestellt werden bis zu maximal 80 Sitzungen insgesamt.


Eine Therapie kann sich unter Berücksichtigung von Feiertagen und Urlaubszeiten bis zu einem Jahr und längerer Dauer erstrecken.


Rezidivprophylaxe

Nach den neuen Psychotherapierichtlinien können bei einer Langzeittherapie Sitzungen des genehmigten Kontingents als Rezidivprophylaxe-Sitzungen beantragt werden. Die Sitzungen, die als Rezidivprophylaxe definiert sind, können in einem Zeitrahmen von 2 Jahren nach der Beendigung der Therapie genutz werden und verfallen somit nicht.

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