Abrechnung mit Beihilfestellen

Abrechnung mit Beihilfestellen



Beihilfe


Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Psedonymisierung bei der zuständigen Beihilfestellte vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet (siehe Kosten & Abrechnung). 

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